Mass - When 2 Worlds Collide

Review von Elvis vom 15.07.2018 (3965 mal gelesen)
Mass - When 2 Worlds Collide MASS aus USA (nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen deutschen Band) machen schon seit den 1980ern melodischen Hard Rock. Trotzdem hat die Band seit dem letzten Album "Sea Of Black" nun doch mal eben acht Jahre bis zu ihrem neuen Werk gebraucht. "When 2 Worlds Collide" heißt das gute Stück, kommt auf rund 54 Minuten Musik mit seinen elf Songs und soll zeigen, dass die Band auch 2018 noch etwas zu sagen hat.

Verlernt haben die Amerikaner jedenfalls nichts, denn noch immer gibt es gefälligen Stadionrock, der auch locker aus den goldenen 80ern stammen könnte, was man auch an der Produktion merken kann. Klar, man könnte sagen, dass es dadurch ein bisschen angestaubt wirkt, ich finde es jedoch nur konsequent. Im musikalischen Bereich ist im Hause MASS auch ansonsten noch alles im Lot. Für 'Stand Alone' konnte die Band sogar ihren langjährigen Freund Michael Sweet (STRYPER) gewinnen, der ein hübsches Solo beigesteuert hat. Doch auch der Rest der Songs steht dem nicht nach. Insbesondere der Titeltrack rockt als Rausschmeißer am Ende auch nochmals richtig.

MASS sind deshalb auch 2018 noch eine Empfehlung wert für Fans von Stadionrock der 80er. Hier gibt es wohlig was auf die Ohren, vielleicht ja auch nochmals live in den hiesigen Gefilden. Verdienst wäre es.


Gesamtwertung: 7.5 Punkte
blood blood blood blood blood blood blood dry dry dry
Trackliste Album-Info
01. Just Can’t Deny (03:56)
02. Only A Dream (04:15)
03. Falling In Love (04:56)
04. Alive (04:31)
05. Second Hand Rose (05:06)
06. Turn it Over (04:08)
07. Revenge For The Maiden (03:36)
08. Some Time Ago (04:35)
09. Stand Alone (04:01)
10. Time Marches On (04:52)
11. When 2 Worlds Collide (05:47)
Band Website: www.facebook.com/MASS.since.1973
Medium: CD
Spieldauer: 54:00 Minuten
VÖ: 25.05.2018

Besucher-Interaktion

Name:
Kommentar:
(optional)
Meine Bewertung:
(optional)
(Hinweis: IP-Adresse wird intern mitgespeichert; Spam und Verlinkungen sind nicht gestattet)

Artikel über soziale Netzwerke verbreiten