Seven That Spells - The Death And Resurrection Of Krautrock: IO

Review von Krümel vom 25.07.2014 (3973 mal gelesen)
Seven That Spells - The Death And Resurrection Of Krautrock: IO "Ah ja ... ????" Das sind meine Gedanken, jedes Mal wenn ich die aktuelle Veröffentlichung des Duos Niko Potocnjak und Jeremy White, die unter dem Namen SEVEN THAT SPELLS firmieren, laufen lasse. "The Death And Resurrection Of Krautrock: IO" - allein schon dieser Titel ist schräg - stellt den zweiten Teil der "The Death..."-Trilogie dar. So richtig in eine Schublade lassen sich die Zagreber nicht einordnen. Die 5 teilweise überlangen Tracks sind durch kehlige Chöre und spacige Rock-Untermalung geprägt. Die Strukturen der Songs sind bizarr und irgendwie minimalistisch. 'In II' klingt, als würden die leicht fuzzigen Gitarren ständig Tonleitern hoch und runter spielen. Das Titelstück 'IO' kommt folkig-orientalisch daher, was zunächst nach etwas Abwechslung ausschaut. Aber dann werden über die gesamte Länge des Songs (18 min!) ein paar Riffs oder Gesangsmelodien dauernd wiederholt. Dieses Muster der andauernden Wiederholung zieht sich auch über den Rest der Spielzeit von insgesamt etwas mehr als einer Dreiviertelstunde. Was wohl eigentlich hypnotisch wirken soll, wird leider schlussendlich zu monoton. Lediglich das sehr kurze 'One' mit seinen Pianoklängen lässt kurz mal aufhorchen.

Ich habe mehrmals diese Scheibe gehört, aber spätestens nach ein paar Minuten schaltet mein Gehirn immer ab. Sorry - aber SEVEN THAT SPELLS besetzen eine musikalische Nische, in die sich sicherlich nicht viele verirren werden. Das ist nur etwas für Freunde des Kauzig-Obskuren ...

Gesamtwertung: 4.5 Punkte
blood blood blood blood dry dry dry dry dry dry
Trackliste Album-Info
01. In II
02. IO
03. One
04. Burning Blood
05. Out II
Band Website: www.7thatspells.com
Medium: CD
Spieldauer: 47:02 Minuten
VÖ: 11.07.2014

Besucher-Interaktion

Name:
Kommentar:
(optional)
Meine Bewertung:
(optional)
(Hinweis: IP-Adresse wird intern mitgespeichert; Spam und Verlinkungen sind nicht gestattet)

Artikel über soziale Netzwerke verbreiten